Raue hat zusammen mit BGH-Anwalt Dr. Peter Rädler für die GASAG/NBB einen historischen Sieg errungen. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. März 2021 das Land Berlin verurteilt, das ausgeschriebene Wegenutzungsrecht für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes in Berlin an die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG, die Netztochter der GASAG, zu vergeben.
Das Land hatte 2014 entschieden, die Konzession an seinen eigenen Landesbetrieb Berlin Energie zu vergeben. Das Landgericht hatte dies auf Antrag von GASAG und NBB wegen zahlreicher Verfahrens- und Bewertungsfehler im Dezember 2014 untersagt, aber den Antrag von GASAG/NBB auf Erteilung des Zuschlages abgelehnt. Das Kammergericht hat diese Entscheidung im April 2019 bestätigt und die Revision nicht zugelassen.
Im August 2020 hat der BGH der Nichtzulassungsbeschwerde von GASAG/NBB stattgeben. Gestern hat der BGH das Urteil des Kammergerichts und des Landgerichts abgeändert und das Land antragsgemäß zur Annahme des Konzessionsangebots der NBB verurteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Damit hat ein Gericht zum ersten Mal überhaupt entschieden, dass Bewerber um Strom- und Gas-Konzessionen nicht nur die Erteilung des Zuschlags an einen Konkurrenten verhindern, sondern gerichtlich auch einen eigenen Zuschlagsanspruch durchsetzen können.
Berater GASAG
Raue: Christian von Hammerstein (Partner, Federführung, Energie/Kartellrecht), Dr. Hans Heller (Counsel, Energie/Kartellrecht), Dr. Stephan Bernhard Koch (Partner, Gesellschaftsrecht).
Rechtsanwalt am BGH: Dr. Peter Rädler, Mennemeyer & Rädler.
(10. März 2021)