Raue vertritt DocMorris in einem Grundsatzverfahren gegen die Apothekerkammer Nordrhein zur Preiswerbung.

Am 27. Juni 2024 fand die mündliche Verhandlung vor der 5. Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) statt (Rs. C- 517/23).

Gegenstand des Rechtsstreits sind verschiedene Werbemaßnahmen, mit denen DocMorris, eine niederländische Versandapotheke, um Kunden für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland warb. Die Werbemaßnahmen sind so gestaltet, dass Kunden, die ein Rezept bei DocMorris einlösen, verschiedene Vergünstigungen wie Preisnachlässe oder Einkaufsgutscheine für das rezeptfreie Warensortiment (sog. OTC und BPC-Produkte) von DocMorris erhielten.

Aus Sicht von DocMorris sind EU-Versandapotheken auf diese Formen der Preiswerbung angewiesen, um Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. DocMorris stützt sich dabei auch auf das Urteil des EuGH vom 19. Oktober 2016 (Rs. C – 148/15). Nach dem Urteil verstößt eine Preisbindung von EU-Versandapotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Kunden in Deutschland gegen die Warenverkehrsfreiheit und ist auch nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.

Die Apothekerkammer Nordrhein verlangt ein Verbot der Werbung auf Grundlage von § 7 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), weil Einkaufsgutscheine einen Anreiz für einen Fehlgebrauch oder Mehrverbrauch von Arzneimitteln setzten.

In diesem Kontext hat der BGH dem EuGH verschiedene Fragen zur Auslegung der Heilmittelwerberichtlinie (RL 2001/83) gestellt, über die am 27. Juni 2024 in Luxemburg verhandelt wurde und die der EuGH nun prüft.

Generalanwalt Marciej Spuznar wird seine Schlussanträge am 17. Oktober 2024 verkünden.

Raue berät DocMorris seit vielen Jahren umfassend zu regulatorischen Fragen sowie im Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht. Das EuGH-Verfahren haben die Raue-Partner Dr. Katharina Wodarz, Dr. Markus Plesser und Annette Feißel gemeinsam mit Anne Robert (Sidley Austin, Brüssel) begleitet.

Berater DocMorris NV:
Raue, Berlin: Dr. Katharina Wodarz (Partnerin, Gesundheit & Life Sciences), Dr. Markus Plesser (Partner, Wettbewerbsrecht), Annette Feissel (Partnerin, Prozessführung), Felicitas Raupp (Associate, Gesundheit & Life Sciences)

Sidley Austin, Brüssel: Anne Robert, Maarten Meulenbelt

Berater Apothekerkammer Nordrhein:

Friedrich Graf von Westphalen: Dr. Morton Douglas, Dr. Anne Bongers-Gehlert.

Ein Foto von Dr. Katharina Wodarz kann hier heruntergeladen werden. Ein Foto von Dr. Markus Plesser kann hier heruntergeladen werden. Ein Foto von Annette Feißel kann hier heruntergeladen werden.


 

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