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Geschäftsschließung aufgrund Coronavirus - was bedeutet das für Vermieter und Mieter

Auch in Berlin hat der Senat am 17. März 2020 mit der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) weitreichende Maßnahmen beschlossen. Wenn Sie mehr lesen möchten, klicken Sie hier.