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Raue vertritt die GEMA bei ihrer weltweit ersten Musterklage zur Klärung der Vergütungspflicht von KI-Anbietern in Europa
Berlin, 14. November 2024 – Raue vertritt die Musikverwertungsgesellschaft GEMA vor dem Landgericht München bei ihrer weltweit ersten Klage gegen den KI-Anbieter OpenAI wegen der unlizenzierten Nutzung von geschützten Songtexten.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Mit ihrer Klage wendet sich die GEMA dagegen, dass OpenAI durch seinen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte auf Abruf wiedergibt, ohne eine entsprechende Erlaubnis eingeholt zu haben. Ein weiterer Gegenstand der Klage sind nicht genehmigte Bearbeitungen (Halluzinationen) sowie Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts der Textdichter.
Raue hat die GEMA in der Angelegenheit umfassend urheberrechtlich beraten und vertritt sie bei der Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mitglieder gegen die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie gegen OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa.
Berater GEMA
Raue, Berlin: Dr. Robert Heine (Partner, Federführung, Medien), Dr. Felix Laurin Stang (Partner, Medien), Lisa Schopp (Senior Associate, Medien)
Inhouse: Dr. Kai Welp
Ein Foto von Dr. Robert Heine kann hier heruntergeladen werden.